Optic 2000 Bandeau Audition Troubles

Kostenübernahme für Hörgeräte

In der Schweiz bieten die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) finanzielle Unterstützung für Hörgeräte auf ärztliche Verordnung.

Die IV gewährt alle sechs Jahre einen Pauschalbetrag von CHF 840.- für ein monaurales Hörgerät (ein Ohr) und CHF 1’650.- für ein binaurales Hörgerät (zwei Ohren).

Für Rentner.innen bietet die AHV alle fünf Jahre einen Zuschuss von CHF 630.- für ein monaurales Hörgerät und CHF 1’237,50 für ein binaurales Hörgerät.

Wie beantragt man eine Rückerstattung?

Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie einen von der IV anerkannten Spezialisten konsultieren und einen Antrag bei der IV-Stelle Ihres Kantons stellen. Optic 2000 begleitet Sie bei jedem Schritt:

  1. Früherkennung von Hörschäden: Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Optic 2000 Hörgeräteakustiker und lassen Sie sich bei der Erkennung von Hörschäden helfen.
  2. Administrative Unterstützung: Optic 2000 hilft Ihnen beim Ausfüllen der Formulare für die IV oder AHV, wenn Ihr Hörverlust ein Hörgerät erfordert.
  3. HNO-Konsultation: Wählen Sie einen HNO-Arzt, der für ein medizinisches Gutachten zugelassen ist.
  4. Wahl des Gerätes: Lassen Sie sich von Ihrem Optic 2000 Hörgeräteakustiker beraten und wählen Sie das Gerät, das Ihren Bedürfnissen entspricht.
  5. Abwicklung und Erstattung : Nach der einmonatigen Probezeit und der Validierung Ihres Gerätes kümmert sich Optic 2000 um die Formalitäten mit den verschiedenen Versicherungen.

Bei Optic 2000 wissen wir, wie wichtig ein gutes Gehör für Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität ist. Durch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die AHV und IV erleichtern wir den Zugang zu geeigneten Hörlösungen für alle. Unser Expertenteam begleitet Sie bei jedem Schritt, von den Hörtests über die Auswahl der Geräte bis hin zu den Behördengängen, um diesen Prozess einfach und transparent zu gestalten.